Wasserschutz

Foto: Werner Lüders

Unsere Schwalm, der Kranenbach und die Seen geben unserem Ort ein Landschaftsbild, welches es zu einem wunderschönen Naherholungsgebiet macht.

Natur vor der Haustür, davon träumen viele.

Was viele allerdings nicht wissen, dass diese Optik eine Wassermenge vortäuscht, die im Grundwasser leider weiter rückläufig ist. 

Flächenversiegelung sorgt für das Abfließen des Wassers statt des natürlichen Versickerns. Nicht nur, dass wasserspeichernder Boden weggeschwemmt wird, dieses Wasser landet auch noch irgendwo und irgendwann im Meer und  dient nicht mehr der Grundwasser-Neubildung.  Abgrabungen nehmen weitere  Speicherkapazitäten des Mutterbodens weg und berauben die Natur der natürlichen Filteranlage, die unser Grundwasser schützt. 

Wasser ist neben Sauerstoff unser Lebenselixier. Ohne Wasser ist kein Leben möglich. Dabei spielt nicht nur das sichtbare Wasser (Oberflächenwasser), sondern vor allem auch das Grundwasser eine wichtige Rolle.  

Die Grundwasserneubildung ist rückläufig.

Zur Vertiefung das Video von:

Prof. Dr. Scheytt,  Dozent für Hydrogeologie/Hydrochemie:

Die unsichtbare Dürre


 Hauptursachen:

  •  Der Klimawandel mit seinen längeren Trockenzeiten und heftigen Starkregen, Gewitter etc.
  • Flächenversiegelungen: Straßen und Bauten verhindern das Nachsickern des Wassers in den Boden und dadurch die Neubildung von Grundwasser. Es fließt ab in die Kanalisation, von dort in die Klärwerke und in die Flüsse. Es steht also nicht mehr zur Verfügung für die Grundwasserneubildung. 
  • Tagebau: Überall da, wo wir die Erde aufreißen, zerstören wir die Filterfunktion der Schichten. Im Nassabbau machen wir sogar aus gutem Grundwasser Oberflächenwasser, das dann durch Einträge kontaminiert werden kann. Im trockenen Tagebau, wie in unserer Gegend bei den meisten Kiesabgrabungen, beeinflussen wir die Grundwasserneubildung, und die Grundwasserqualität verschlechtert sich, da die Filter- und Reinigungsfunktion durch das Abtragen der Bodenschichten wegfällt. In unserem Kreis haben wir ohnehin durch die intensive Landwirtschaft ein hochbelastetes Grundwasser. Die Aufbereitung zu Trinkwasser verteuert sich, das zahlt der Verbraucher, und die Natur leidet. 

Besonderheiten des Wasserschutzes

Foto: Werner Lüders

Das sind Gebiete, in denen besondere Gesetze und Regelungen zum Schutz von Gewässern und Grundwasser gelten.

Sie dienen: 

  • Dem Schutz der öffentlichen Wasserversorgung vor schädlichen Einflüssen
  • Dem Anreichern des Grundwassers (Grundwasserneubildung)
  • Der Verhütung der Abschwemmung von Schadstoffen in Gewässern
  • Der Minderung des schädlichen Abflusses von Niederschlagswasser (Versickerung, Wasserspeicherkapazität)
  • Der Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung

Sie sind in drei Zonen aufgeteilt: 

Zone 1:  Fassungsbereich: Dieser Bereich darf nicht betreten werden.

Zone 2: Engeres Schutzgebiet: Hier darf die Oberfläche nicht verletzt werden, was Einschränkungen in der Bebauung, Straßenbau usw. mit sich bringt.

Zone 3: Weiteres Schutzgebiet: Hier gelten Einschränkungen z.B. in der Tierhaltung, Abfalllagerung, Einbringen wassergefährdender Stoffe etc.

Quelle: Juraforum: Wasserschutzgebiet


Diese Gebiete gewinnen auf Grund von sinkenden Grundwasserneubildungen und Starkregen, der aufgefangen werden muss, immer mehr an Bedeutung. 


Aufweichen des Trinkwasserschutzes

Doch in diesem Jahr hat die NRW-Landesregierung mit ihrer CDU/FDP-Mehrheit beschlossen, diesen Schutz zu lockern und Abgrabungen von Kies in diesem Bereich zu erlauben, indem sie den § 35 Absatz 2 LWG NRW (Landeswassergesetz NRW) gestrichen hat.  Zwar soll eine Wasserschutzgebietsverordnung den Schutz übernehmen, doch befindet sich diese noch in Bearbeitung und ist eben nur eine ‚Verordnung‘, das heißt, sie hat keinen gesetzlichen Status.

 

Damit entfällt nun der per Gesetz verankerte Schutz unserer Lebens-Ressource Wasser vor dem Abbau von Bodenschätzen.

 


Eine weitere Folge wäre die enorme zusätzliche Belastung von Kreis- und Stadtverwaltungen, die nach der geplanten WSG-Verordnung für die vielen neuen Abgrabungsanfragen zuständig sein sollen – eine Aufgabe, für die weder ihre personellen noch fachlichen Kapazitäten ausreichen dürften. Fehlentscheidungen durch den Druck der mächtigen Kieslobby sind so vorprogrammiert. 

 

Eine weitere Folge wäre die enorme zusätzliche Belastung von Kreis- und Stadtverwaltungen, die nach der geplanten WSG-Verordnung für die vielen neuen Abgrabungsanfragen zuständig sein sollen – eine Aufgabe, für die weder ihre personellen noch fachlichen Kapazitäten ausreichen dürften. Fehlentscheidungen durch den Druck der mächtigen Kieslobby sind so vorprogrammiert. 


Protestaktion

Fotos: Wolfgang Lennarz und Werner Lüders

 

Zusammen mit dem Niederrheinappell hat sich auch die

IG Schwalmtal for Future gegen die Aufweichung des Grund- und damit Trinkwasserschutzes eingesetzt und vor dem Landtag protestiert. Denn die Sorge ist groß, dass die Abwägung von Interessen erneut zugunsten der Kiesindustrie und zu Lasten von Mensch und Natur ausfiel. Eine Entscheidung, die angesichts der rechtlich immer noch nicht geklärten Frage, wieviel Kies überhaupt benötigt wird, und der verfügbaren alternativen Baumaterialien nicht nachvollziehbar ist.

Linkverweis: Bedarf, Bauen mit Holz, Recycling-Beton 

So wurden - unter dem Motto "Hände weg von unserem Trinkwasser" - den Landtagsabgeordneten symbolisch Wasserflaschen überreicht, die aus verschiedenen Wasserwerken abgefüllt worden waren. Zahlreiche Gespräche zu den drohenden Gefahren der Gesetzesänderung schlossen sich an.  

Zusammen mit dem Niederrheinappell fordern wir von den Parteien des Landtags, die Änderung des Landeswassergesetzes in Bezug auf die Streichung des § 35 mit ihren fatalen Folgen zurückzunehmen. Wasser als Allgemeingut wird in Zeiten der Klimakrise zunehmend kostbarer und braucht dringend unseren Schutz. Dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen.

Mehr dazu: Niederrheinappell - Wasser



Der Niederrheinappell zu diesem Thema:

Änderung §35 Absatz 2 LWG NRW

Das Landeswassergesetz NRW verbietet in § 35 Absatz 2 Abgrabungen in Wasserschutzgebieten.

Dadurch wird die für den Menschen lebenswichtige Ressource (Grund-)Wasser per Gesetz vor Abbauvorhaben zur Bodenschatzgewinnung geschützt. Die CDU/FDP-Landesregierung plant eine Änderung des Landeswassergesetzes. § 35 Absatz 2 soll gestrichen und durch eine landesweite Wasserschutzgebietsverordnung ersetzt werden.

 

Die Folge:

Abgrabungen in Wasserschutzgebieten werden möglich. Die Aufbereitung von Trinkwasser wird aufwendiger, die Gebühren für Trinkwasser steigen.

 Über die  Änderung wurde am 29.4.2021 im Landtag NRW entschieden.  

 

Doch was bedeutet diese Änderung im Konkreten?

Viele Anträge seitens der Abgrabungsunternehmen für Abgrabungen in Wasserschutzgebieten konnten in der Vergangenheit durch den § 35 Absatz 2 LWG NRW verhindert werden. Tritt die geplante Änderung in Kraft ist damit zu rechnen, dass zukünftig auch Flächen zur Bodenschatzgewinnung in Wasserschutzgebieten in die Regionalpläne aufgenommen werden. Dies hätte zur Folge, dass in Wasserschutzgebieten am Niederrhein Nassauskiesungen mit der damit verbundenen Öffnung von Grundwasserkörpern in unmittelbarer Nähe zu Trinkwassergewinnungsanlagen erfolgen könnten. Zwar soll die geplante Wasserschutzgebietsverordnung einen Wegfall des strikten Abgrabungsverbotes auffangen, jedoch muss hier berücksichtigt werden, dass die Verordnung durch einen Facharbeitskreis in Federführung des Ministeriums für Umwelt, Natur, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) erarbeitet wird. Dieser Arbeitskreis beauftragte unter anderem die Rechtsanwaltskanzlei Wolter-Hoppenberg aus Hamm. Diese Kanzlei hat in der Vergangenheit schon oft die Interessen von Abgrabungsfirmen vertreten und ist Fördermitglied von VERO, dem Verband der Rohstoffindustrie.

Wir, das Aktionsbündnis Niederrheinappell e.V., zweifeln daher an einer unabhängigen Beratung, die frei von Interessenskonflikten eine für die öffentliche Daseinsvorsorge so wesentliche Verordnung erarbeiten kann. Die geplante Wasserschutzgebietsverordnung wird daher nach unserer Überzeugung keine Kompensation für die Aufhebung des Abgrabungsverbotes in Wasserschutzgebieten bieten. Gleichzeitig haben wir den Eindruck gewonnen, dass sich die Wasserverbände mit Ihren Forderungen nicht durchsetzen konnten.

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